Rundfunk-Wende

Die Transformation des Rundfunksystems in den fünf neuen Ländern im Zuge der deutschen Einheit

Hausarbeit zum Hauptseminar „Kritische Bilanz der deutschen Vereinigungspolitik 1989-1999“
Dozenten: Prof. Dr. Fritz Vilmar und Dr. Stefan Bollinger
Freie Universität Berlin, Otto-Suhr-Institut für Politische Wissenschaft
WS 1999/2000

vorgelegt von Tobias Jaecker

Gliederung:

I. Einleitung
II. Die Rundfunklandschaft der DDR
III. Die rundfunkpolitische Entwicklung des Jahres 1990
III.1 Rundfunkpolitik
III.2 Rundfunkbeauftragter und -beirat
IV. Die ostdeutsche Rundfunklandschaft bis Ende 1991
IV.1 Programme
IV.2 Zuschauer- / Hörerresonanz
V. Die Abwicklung der „Einrichtung“
V.1 Auflösung statt Überführung
V.2 Personalpolitik
VI. Der Aufbau einer neuen Rundfunkordnung
VI.1 Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in den neuen Ländern
VI.1.a Die Gründung neuer Rundfunkanstalten
VI.1.b Personelle Besetzung
VI.2 Privater Rundfunk in den neuen Ländern
VII. Die ostdeutsche Rundfunklandschaft seit Anfang 1992
VII.1 Programme
VII.2 Zuschauer- / Hörerresonanz
VIII. Fazit
IX. Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Rundfunk und Fernsehen spielten bei der politischen Wende in der DDR im Herbst 1989 eine bedeutende Rolle. Der westliche Rundfunk konnte unbegrenzt und das westliche Fernsehen in den größten Teil des Territoriums der DDR hineinwirken und stellten damit die vielleicht wichtigste Verbindung zwischen den beiden Staaten her. Vielfach war es das „Westfernsehen“, dass bei den Bürgern der DDR Wünsche und Hoffnungen auf Veränderung weckte. Entsprechend groß war die Enttäuschung, als viele der lang gehegten Erwartungen auch nach den Umwälzungen der Jahre 1989/90 nicht eintraten.

Den ostdeutschen Fernseh- und Hörfunkprogrammen fiel nun eine um so größere Aufgabe zu: Sie wurden mit einem mal als Hilfe leistende und Halt gebende Instanzen gebraucht – und meisterten diese Aufgabe mit Bravour. Im Vergleich zur Vorwendezeit waren die Programme kaum wiederzuerkennen und beim Publikum beliebter denn je. Dennoch wurden die ostdeutschen Rundfunkeinrichtungen abgewickelt – eine späte Ironie der Geschichte.

Gerade weil der Rundfunkbereich für die Vereinnahmung der „fünf neuen Länder“ so exemplarisch ist, verdient er besondere Beachtung. Mit vorliegender Arbeit soll der Versuch unternommen werden, die Umbrüche im Rundfunksektor seit dem Herbst 1989 umfassend darzustellen sowie herauszuarbeiten, welche politischen Interessen hinter den rundfunkpolitischen Entscheidungen der Wendezeit standen. Dabei soll ein besonderes Augenmerk den verbreiteten Programmen und ihrer Rezeption durch die Bevölkerung gelten -die öffentliche Akzeptanz ist schließlich für die Existenz eines Mediums von entscheidender Bedeutung. Und schließlich treten auf diese Weise Widersprüchlichkeiten wie die Absetzung erfolgreicher Programme um so deutlicher hervor. Nicht zuletzt soll auch die Personalpolitik betrachtet werden. Denn der vielfach nachgewiesene Austausch von parteipolitisch „rotem“ durch „schwarzes“ Personal ist ebenfalls exemplarisch für die deutsche Vereinigungspolitik.

Die verwendete Literatur ist zumeist älteren Datums – in den letzten fünf Jahren hat die Zahl der Veröffentlichungen zur untersuchten Thematik stark nachgelassen. Das tut der Sache jedoch keinen Abbruch. Denn auf medienpolitischem Gebiet hat sich die Lage in den neuen Ländern seitdem beruhigt. Doch erst heutzutage kann abschließend gewertet werden, welche Programme sich letztlich durchsetzen konnten. Und damit zugleich, welche rundfunkpolitischen Entscheidungen weitsichtig bzw. verfehlt waren.

II. Die Rundfunklandschaft der DDR

Der Rundfunk in der DDR war durch seine zentralistische Struktur geprägt. Er unterstand dem „Staatlichen Rundfunkkomitee beim Ministerrat der DDR“, welches formal ein Organ der DDR-Regierung war, in der Sache aber durch das Politbüro der SED und dessen ausführendes Organ im Medienbereich, die Abteilung Agitation des Zentralkomitees der SED, gelenkt wurde (Bericht der Bundesregierung über die Lage der Medien 1994: 147). Rundfunk und Fernsehen bekamen über die „Auswertung“ oder „Anleitung“ der Agitationskommission oder der Abteilung Agitation im SED-Zentralkomitee die Weisungen des Generalsekretärs bzw. die Festlegungen des Politbüros für die Medienarbeit übermittelt (Meyer 1991: 148). Daneben wurden in größeren Abständen ihre Chefredakteure zu Beratungen zusammengerufen.

Im Oktober 1989 beaufsichtigte das Staatliche Komitee für Rundfunk die Hörfunkprogramme Radio DDR 1 und Radio DDR 2 mit mehreren unterstellten Bezirkssendern, den Berliner Rundfunk, das Jugendradio DT 64, die Stimme der DDR sowie den Auslandssender Radio Berlin International (RBI). Dem Staatlichen Komitee für Fernsehen waren das Erste und das Zweite Programm des Fernsehens der DDR unterstellt.

Kritische Diskussionen wurden aus den Medien in der DDR ferngehalten. In der Berichterstattung über die damaligen sozialistischen Länder wurde „nur zugelassen, was dem innen- und außenpolitischen Kurs der SED-Führung entsprach bzw. ihn unterstützte“ (Meyer 1991: 149). Spätestens seit Anfang der 80-er Jahre sank dabei die Zuschauerbeteiligung in den vom Westfernsehen erreichbaren Gebieten – und das war fast das ganze Territorium der DDR (Bentzien 1993: 318). Vieles spricht dafür, „dass es das schlechte, weil den Fragen der Zeit, den inneren Widersprüchen der DDR-Gesellschaft ausweichende Programmangebot des Fernsehens der DDR war, das dessen Publikum abgeschreckt und es auf die ‚Westkanäle‘ getrieben hat“ (Hoff 1990: 395). Obwohl keine Einschaltquoten vorliegen, gilt heute als gesichert, dass sich das Westfernsehen gegen Ende der 80-er Jahre bei der DDR-Bevölkerung einer insgesamt höheren Attraktivität erfreute als die heimischen Angebote (Faul 1991: 125).

Im Zuge der Umwälzungen des Herbstes 1989 wurde vielen ostdeutschen Journalisten bewusst, „dass ihr Medium immer mehr an Glaubwürdigkeit verlor“ (Meyer 1991: 150). In der Folge wurden auch im Rundfunk allmählich grundlegende Veränderungen vorgenommen. Die Mitarbeiter in den Programmen gewannen zunehmend an Freiraum, lösten sich aus den alten Kontrollmechanismen und betrieben schon bald eine weit offenere Nachrichtengebung (Wilke 1994: 239).

III. Die rundfunkpolitische Entwicklung des Jahres 1990

III.1 Rundfunkpolitik

Die Forderung nach Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit gehörte zu den demokratischen Grundforderungen des 9. November 1989 in der DDR und mündete schon bald in den Ruf nach einem Mediengesetz. Die Modrow-Regierung war seit ihrem Amtsantritt im November 1989 bemüht, die Demokratisierung auf dem Mediengebiet zu unterstützen und zu fördern (vgl. Meyer 1991: 151); im Dezember 1989 beauftragte der Ministerrat der DDR das Justizministerium mit der Ausarbeitung eines Mediengesetzes. Am 21. Dezember fasste der Ministerrat den Grundsatzbeschluss, Parteien, gesellschaftlichen Organisationen und politischen Gruppierungen den Zugang zu den Medien zu garantieren. Das Staatliche Rundfunkkomitee wurde aufgelöst und eine etwa 50-köpfige, pluralistisch zusammengesetzte „Mediengesetzgebungskommission“ konstituiert.

In mehreren Sitzungen im Januar erarbeitete die Kommission einen Beschlussentwurf zur Gewährleistung der Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit in der DDR, der am 5. Februar von der Volkskammer verabschiedet wurde. Der Beschluss sollte bis zur Verabschiedung einer umfassenden Mediengesetzgebung in Kraft bleiben. Er untersagte jegliche Zensur der DDR-Medien. Die bislang staatlichen Medien Hörfunk und Fernsehen sowie die Nachrichtenagentur ADN, die formell der Regierung unterstanden, wurden nun als unabhängige öffentliche Einrichtungen, die nicht der Regierung unterstehen, qualifiziert (Kleinwächter 1990a: 134). Zur Überwachung der Einhaltung des Medienbeschlusses wurde ein „Medienkontrollrat“ eingerichtet.

Nach den ersten freien Volkskammerwahlen vom 18. März 1990 nahm das neu gegründete DDR-Medienministerium seine Arbeit auf. Ende Mai konstituierte sich der Volkskammer-Ausschuss Presse und Medien, der die weiteren Entwürfe der auch weiterhin bestehenden Mediengesetzgebungskommission beraten sollte. Die Ausarbeitung eines Mediengesetzes scheiterte jedoch. Die Kommission löste sich im Sommer auf, und der Volkskammer-Ausschuss „war mit dieser Aufgabe überfordert“ (Wilke 1994: 237). Anfang Juni 1990 legte das Medienministerium jedoch den Entwurf eines Rundfunküberleitungsgesetzes vor. Damit sollten Regelungen im Vorgriff auf später zu erlassende Rundfunk- und Mediengesetze der zu gründenen Bundesländer getroffen werden. Das Gesetz blieb umstritten und konnte aufgrund von Zeitknappheit nicht mehr in den Einigungsvertrag übernommen werden (Schütz 1992: 269). Es trat erst am 26. September 1990 in Kraft, nur wenige Tage, bevor es durch die deutsche Einheit seine Geltung bereits wieder verlor. Die Chance, ein von der Volkskammer getragenes Mediengesetz im Einigungsvertrag zu verankern, war gescheitert.

Der am 31. August 1990 unterzeichnete Einigungsvertrag bestimmte in Artikel 36, dass der Rundfunk der DDR und der Deutsche Fernsehfunk als gemeinschaftliche, staatsunabhängige Einrichtung der neuen Bundesländer bis zum 31. Dezember 1991 weitergeführt werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte der Staatsrundfunk der DDR aufgelöst oder in die Hoheit der Bundesländer überführt werden. Für die Leitung der Einrichtung war ein Rundfunkbeauftragter vorgesehen, der von einem 18-köpfigen Rundfunkbeirat, besetzt mit Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen, beraten werden sollte. Den Regelungen des Artikel 36 lag keinerlei konkretisierte, politisch abgestimmte und rechtlich überprüfte Planung der weiteren Entwicklung des Rundfunkwesens in den fünf neuen Bundesländern zugrunde. Ebenso wenig bestand zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens eine „wenigstens von den wichtigsten Akteuren […] gemeinsam getragene Konzeption zum weiteren Umgang mit den personellen, sachlichen, finanziellen und programmlichen Ressourcen“ (Rossen 1992: 17). Entsprechend weit war der Handlungsspielraum des Rundfunkbeauftragten gefasst.

Doch auch hier wurden noch die letzten Einflussmöglichkeiten vertan. Zur Wahl des Rundfunkbeauftragten durch die Volkskammer der DDR sollte es nicht mehr kommen: Auf der letzten Volkskammer-Sitzung wurde die Wahl des Rundfunkbeauftragten von Ministerpräsident Lothar de Maizière von der Tagesordnung gesetzt und musste laut Einigungsvertrag somit von den Landessprechern der neuen Bundesländer und dem Berliner Oberbürgermeister vollzogen werden.

Als offizieller Anlass für die Absetzung der Wahl diente das spärlich besetzte Plenum. Beobachter sprachen hingegen den Verdacht aus, dass hier ein Fall von Manipulation zugunsten des später zum Rundfunkbeauftragten gewählten Rudolf Mühlfenzl vorlag (Törne 1996: 301). Der ehemalige Intendant des Funkhauses Berlin, Jörg Hildebrandt, geht davon aus, dass de Maizière entsprechende Anweisungen aus Bonn erhielt (Hildebrandt 1991: 163).

III.2 Rundfunkbeauftragter und -beirat

Die neuen Bundesländer und Berlin einigten sich am 15. Oktober 1990 auf das langjährige CSU-Mitglied Rudolf Mühlfenzl als Rundfunkbeauftragten, einen Mann mit „Konquistadoren-Mentalität“ (Hildebrandt 1991: 160). Mühlfenzl holte sich eine 14-köpfige „Beratergruppe“ zur Seite, deren Mitglieder ausschließlich aus den alten Bundesländern stammten.

Nach Artikel 36 des Einigungsvertrages wurde dem Rundfunkbeauftragten als zweites, beratendes Organ ein Rundfunkbeirat zur Seite gestellt. Diesem sollten aus jedem neuen Bundesland und Ostberlin drei „Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens oder Vertreter gesellschaftlich relevanter Gruppen“ angehören (Törne 1996: 303). Der Beirat hatte bei Personalfragen ein Beratungsrecht sowie bei wesentlichen Personal-, Wirtschafts- und Haushaltsfragen ein Mitwirkungsrecht. Entscheidungsbefugnisse hatte der Beirat bei der Abwicklung der Rundfunkeinrichtungen jedoch nicht. Die neuen Bundesländer hatten also trotz des in der Bundesrepublik formal geltenden Grundsatzes „Rundfunk ist Ländersache“ kaum Einfluss auf die Rundfunkpolitik (Törne 1996: 304), die entscheidenden Befugnisse blieben dem Rundfunkbeauftragten vorbehalten.

Als sich der Rundfunkbeirat am 14. Dezember 1990 konstituierte, erhärtete sich der Verdacht, dass dessen Mitglieder in erster Linie dem Parteienproporz Rechnung trugen: Mehr als zwei Drittel der 18 Vertreter des Beirates gehörten zu gleichen Teilen der CDU, SPD oder FDP an (Spielhagen 1991: 144). Daneben fielen höchstens noch die Vertreter der Kirchen ins Gewicht. So verwundert es denn auch nicht sonderlich, dass sich der Rundfunkbeirat insgesamt als „schlapp und erschreckend antriebsarm“ erwies (Hildebrandt 1991: 163).

IV. Die ostdeutsche Rundfunklandschaft bis Ende 1991

IV.1 Programme

Zwar gehörten nur die wenigsten Journalisten zu den Vorreitern der politischen Wende in der DDR (Bahrmann 1990: 413), doch entwickelten viele im Herbst 1989 eine um so größere Dynamik für den Demokratisierungsprozess auf dem Mediengebiet. Die DDR-Medien sprangen zum großen Teil mit großer Euphorie „auf den fahrenden Revolutionszug auf“ – und waren schon nach kurzer Zeit „kaum wiederzuerkennen“ (Hesse 1990: 339). In dieser Phase begann „die freie Berichterstattung und Kommentierung des wirklichen Lebens“ (Odermann 1990: 377). Noch um die Jahreswende 1989/1990 ging es den meisten Journalisten dabei in erster Linie um eine bessere, d.h. demokratische DDR (Meyer 1991: 151).

Der immer offener zu Tage tretende Bruch mit der Vergangenheit wurde auch an der Umbenennung von Programmen sichtbar. So hieß das Fernsehen der DDR ab dem 12. März 1990 Deutscher Fernsehfunk (DFF). Das DDR-Fernsehen hatte zuvor durch eine stetig wachsende Zahl neuer, kritischer Sendungen die Demontage der alten Strukturen befördert (Bentzien 1993: 329) und schonungslos über Staat und Machthaber berichtet. Nach einigen Wochen, spätestens jedoch nach den ersten freien Volkskammerwahlen am 18. März 1990 wurde die neue Radikalität wieder ein wenig zurückgenommen. Man begann, sich auf die neuen politischen Verhältnisse einzustellen.

Noch weitgehender als das Fernsehen wurde 1990 der Hörfunk der DDR umstrukturiert, d.h. in erster Linie föderalisiert bzw. regionalisiert. Um DDR-weit eine Frequenz für neue Landessender freizuschalten, wurden die kultur- und bildungslastigen Sender DDR 2 und Deutschlandsender (zuvor Stimme der DDR) am 16. Juni zum Deutschlandsender Kultur fusioniert. Am 1. August waren bereits fünf neue Landesprogramme auf Sendung. DT 64 war als Jugendsender bei den Hörern beliebt und unverwechselbar. Die drei anderen Hörfunkprogramme unterschieden sich nur in Nuancen. DDR 1, das sich als Informations- und Unterhaltungsprogramm profilieren wollte, setzte vor allem auf aktuelle Berichterstattung und wurde zum 3. Oktober in Radio Aktuell umbenannt. Der Berliner Rundfunk verstärkte die Berlin-Spezifik seines Programms. Radio Berlin International ging zunächst eine Kooperation mit der Deutschen Welle ein; am 2. Oktober 1990 wurden die Sendungen endgültig eingestellt und die Frequenzen auf die beiden Rundfunkanstalten des Bundesrechts, Deutsche Welle (DW) und Deutschlandfunk (DLF), aufgeteilt (Bericht der Bundesregierung über die Lage der Medien 1994: 148).

Der DFF fusionierte seine beiden bisherigen Programme am 15. Dezember 1990 unter dem Namen Neue Länder Kette (NLK). Die kritischen Sendungen aus der Zeit des Umbruchs im Herbst 1989 verschwanden allmählich aus den Sendeplänen des zusammengeschrumpften Programms, und „mit ihnen auch der Geist, der sie initiiert hatte“ (Hoff 1993: 314 f.). Daneben schlug sich auch die Abwicklung der Rundfunkanstalten in immer stärkerem Maße auf die Qualität der Programme nieder. Fahrlässig wurde dabei die Gefährdung der gebotenen Rundfunkversorgung der Bevölkerung hingenommen. Ein Mitarbeiter des Rundfunkbeauftragten, Roland Tichy, vertrat etwa die Ansicht, dass auf Radio Aktuell im letzten Quartal 1991 nichts weiter als Musik und Werbung ausgestrahlt werden müsse (Domin 1991: 342). Am 31. Dezember 1991 wurde Radio Aktuell endgültig abgeschaltet.

Der Berliner Rundfunk ging am 1. Januar 1992 in private Hand über. DT 64 sollte zunächst aufgelöst werden. Nach einem „Überlebenskampf, der in die Mediengeschichte“ einging, wurde das Programm kurzfristig vom MDR übernommen (Gugisch 1993: 357) und ist seitdem ausschließlich über Mittelwelle zu empfangen. Die Zukunft von DS Kultur war bis Ende 1991 noch unklar.

IV.2 Zuschauer- / Hörerresonanz

Der Bevölkerung dienten die DDR-Fernsehprogramme vor dem Herbst 1989 in erster Linie als Freizeitbeschäftigung und nicht zuerst der Information (Anders/Herden 1991: 240). Positive Bewertungen ermittelte die DDR-Zuschauerforschung vor allem für die Ratgebersendungen und das Unterhaltungsangebot des DDR-Fernsehens (aufgeführt in: Gmel/Deimling/Bortz 1994: 553). Politische Informationssendungen waren bei der Mehrheit der Bevölkerung offenbar nicht sehr beliebt. Das Wissen um die tatsächliche Realität im Lande „stand in einem zu krassen Gegensatz zu den offiziellen Lobpreisungen des Sozialismus im Fernsehen“ (Gmel/Deimling/Bortz 1994: 553). Verstärkt wurde die so erzeugte kognitive Dissonanz durch den auf fast dem ganzen Territorium der DDR möglichen Empfang westlicher Fernsehprogramme. Das „Westfernsehen“ war es, bei dem sich ein Großteil der DDR-Bevölkerung über die politische Weltlage informierte. Zugleich wurde dem Zuschauer uneingeschränkter Konsum und Freiheit suggeriert, also Werte, die erstrebenswert erschienen, im eigenen Land jedoch nur begrenzt zu verwirklichen waren (Gmel/Deimling/Bortz 1994: 553).

Im Herbst 1989 fand die gewachsene Hoffnung vieler Journalisten, ohne Bevormundung kreativ arbeiten und Eigenständiges schaffen zu können, endlich „ihren Niederschlag in einer wahrheitsgemäßen, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger berührenden Berichterstattung und einem zunehmenden Dialog zwischen den Medien und ihren Lesern, Zuhörern und Zuschauern“ (Meyer 1991: 147). Verzeichnete die DDR-Zuschauerforschung noch bis zur 35. Woche 1989 eine stetig sinkende Zufriedenheit mit den beiden DDR-Programmen, erzielte das DDR-Fernsehen nach der Wende deutlich bessere Zufriedenheitswerte, „was in erster Linie auf die verbesserte politische Berichterstattung zurückzuführen sein dürfte“ (Gmel/Deimling/Bortz 1994: 551).

Die Befreiung von politischen Zwängen wirkte sich nicht nur positiv auf die Bewertung aus, sondern auch sehr nachhaltig auf die Nutzung. Dabei „ist zu vermuten, dass diese Veränderungen sowohl in der neuen Machart der Sendungen als auch in den gewandelten Informationsbedürfnissen ihre Ursache hatten“ (Gmel/Deimling/Bortz 1994: 551).

Die Einschaltquoten der „Aktuellen Kamera“, vormals Geheimsache und am 10. November 1989 erstmals in der Tageszeitung „Junge Welt“ veröffentlicht, schnellten in die Höhe: In der letzten Novemberwoche lagen sie zwischen 30 und 47%. Entsprechend stieg auch die Zufriedenheit mit den Programmen. In der 35. Woche 1989 verzeichnete die DDR-Zuschauerforschung noch bei 13% der Befragten „volle Zufriedenheit“ mit dem Programm. Bis zur 8. Woche 1990 stieg diese Zahl auf 38%, dann kehrte sich der Trend wieder leicht um, in der 21. Woche 1990 waren noch 19% der Befragten „voll zufrieden“. Die abflauende Begeisterung hat ihre Ursachen möglicherweise im veränderten Anspruchsniveau an das, was das Fernsehen leisten soll, aber auch in der zunehmenden Vermissung von „Vertrautem“ im Fernsehen oder in der mit der beginnenden „Abwicklung“ verbundenen „Verwestlichung“ des DDR-Fernsehens (Gmel/Deimling/Bortz 1994: 552).

Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass der DFF auch weiterhin auf stabilem Niveau mit Zustimmung rechnen konnte. In einer Untersuchung des Meinungsforschungsinstituts infas vom Mai 1990 sprachen sich 88% der Bevölkerung für den Erhalt des DFF aus. Die DDR-Nachrichtensendung „Aktuelle Kamera“, die noch im Sommer 1989 eine Einschaltquote von schätzungsweise 4% hatte, lag ein Jahr darauf bei 40% (Hoff 1990: 386). Auch die fünf neuen landesweit zu empfangenden Hörfunksender, die bis zum 1. Juli 1990 entstanden waren, verzeichneten „anhaltend gute bis sehr gute Akzeptanzwerte“ (Rossen 1992: 17).

Die Neuverteilung der Frequenzen und die damit verbundene Reduzierung des DFF-Programmangebots beeinträchtigte das Ansehen des Deutschen Fernsehfunks bei seinen ostdeutschen Zuschauern offenbar nicht. Auf die Frage: „Auf welchen Sender möchten Sie persönlich auf keinen Fall verzichten?“ nannten Anfang Dezember 1990 24% der Befragten den DFF, Mitte Januar 1991 waren es 26%. Die ARD nannten 15 bzw. 26%, das ZDF 24 bzw. 23% der Befragten (Quelle: infas & Partner, aufgeführt in: Anders/Herden 1991: 251). Bei einer Zuschauerumfrage im Juli 1991 nannten 29% den DFF als dasjenige Fernsehprogramm, das „die beste Orientierungshilfe bei der Bewältigung der vielen neuen Probleme“ gebe. Die ARD nannten 26% der Befragten, das ZDF 15% (Domin 1991: 344). Unter den Rundfunkprogrammen hatte sich vor allem das Jugendradio DT 64 fest etabliert. Als die Abwicklung des Senders drohte, reagierte die Hörerschaft mit Demonstrationen und Mahnwachen und schrieb damit ein Stück „Mediengeschichte“ (Gugisch 1993: 357).

V. Die Abwicklung der „Einrichtung“

V.1 Auflösung statt Überführung

Der Rundfunkbeauftragte Rudolf Mühlfenzl schrieb gleich zu Beginn seiner Tätigkeit in drei Dienstanweisungen fest, wer künftig der Herr im Hause sei. Demnach seien öffentliche Erklärungen über die Rundfunkeinrichtungen mit dem Rundfunkbeauftragten oder seinen Stellvertretern abzustimmen; alleinvertretungsberechtigtes Organ der Einrichtung sei der Rundfunkbeauftragte (Törne 1996: 305). Mühlfenzl glaubte offenbar, „gemeinsam mit seiner ins ‚Beitrittsgebiet‘ eingeflogenen Crew über die Köpfe der Betroffenen (Hörer, Zuschauer, Landespolitiker, Programmveranstalter) hinweg nach eigenem Gutdünken agieren zu dürfen“ (Hildebrandt 1991: 162).

Bereits kurz nach der Zusammensetzung des Rundfunkbeirates verkündete Mühlfenzl, wie er den Artikels 36 auszulegen gedenke. Mühlfenzl schloss eine Überführung der Ostberliner Rundfunkeinrichtungen kategorisch aus. Da er den Bundesländern keine Altlasten hinterlassen wolle, sehe er seinen politischen Auftrag in der Auflösung der Einrichtung (Törne 1996: 305). Angesichts des hohen Zuspruchs, den die ostdeutschen Rundfunkprogramme nach der „Wende“ seitens der Bevölkerung erfuhren, erscheint diese Begründung äußerst fragwürdig. Ein weitgehender Personalabbau bzw. -austausch war bis zum Sommer 1990 bereits vollzogen, die Programme waren reformiert und im Vergleich zum Vorjahr nicht wiederzuerkennen. Die geplante Auflösung der Einrichtung bediente allenfalls Privatfunk-Interessen (Hildebrandt 1991: 164).

Die erste rundfunkpolitische Maßnahme Rudolf Mühlfenzl wurde am 26. November 1990 bekanntgegeben: Mühlfenzl schaltete ARD und ZDF auf die DFF 1-Frequenz auf und verkündete die Einstellung von DFF 1 zum 15. Dezember. An Mühlfenzls „Frequenzcoup“ (Törne 1996: 305), der ohne jede Rechtsgrundlage vorgenommen wurde, zeigte sich mit aller Deutlichkeit, wohin die Reise gehen sollte: Das war „das Überstülpen des BRD-Mediensystems über die sich in der DDR neu herausbildenden demokratischen Medienstrukturen […]; die Vernichtung eigenständiger DDR-Medien wie des Deutschen Fernsehfunks, der verschiedenen Regionalsender“ (Meyer 1991: 155).

Die „Marschrichtung gegen die Ost-Medien“ (Köhler 1991: 181) wurde auf einem Treffen am 25. Januar 1991 im Hotel „Sylter Hof“ in Berlin von rund einem Dutzend Mediengrößen aus der CDU festgelegt, bei dem auch Rudolf Mühlfenzl und sein Mitarbeiter Wernfried Maltusch anwesend waren. Hier zeigte sich wieder einmal die „Bunkermentalität“ (Hildebrandt 1991: 161), die der Rundfunkbeauftragte mit seinen Leuten pflegte. Laut einer inoffiziellen Mitschrift, die später im Funkhaus Berlin kursierte, warnte Maltusch auf diesem Treffen davor, dass die DFF-Länderkette ein allzu attraktives Programm haben könnte: Das würde einem Oppositions- und Trotzeffekt nützen; da müsse man aufpassen, dass am Ende nicht ein Anbieter da sei, auf den am Ende des Jahres nicht mehr verzichtet werden könne. Aus der möglichen Weiterbeschäftigung der Redaktionen könne die Gefahr entstehen, „rotes linkes Gedakengut“ zu bewahren (zit. nach Köhler 1991: 181). Über die Konsequenzen einer Auflösung der Einrichtung war sich Mühlfenzl voll bewusst. Das heiße „im Klartext gesprochen, dass es nach dem 31. Dezember 1991 nicht nur die Einrichtung des Rundfunkbeauftragten nicht mehr gibt, sondern eben auch keinen einzigen in ihr Beschäftigten, keine ihr gehörende Technik und keine ihr zugeordnete Liegenschaft“ (zit. nach Witte 1991: 14).

Noch bis kurz vor Jahresende 1991 war unklar, wie die Auflösung der Einrichtung letztlich durchgeführt werden sollte. Im November stand lediglich fest, dass eine Nachfolge-GmbH die Verwaltung und Verwertung der Liegenschaften der Einrichtung, die den Ländern gehörten, übernehmen sollte (Törne 1996: 312). Alle anderen regelungsbedürftigen Fragen organisatorischer und verwaltungstechnischer Art sollten von einer zu gründenden Liquidations-GmbH gelöst werden. Die „Neue Fünf Länder Gesellschaft zur Abwicklung der Rundfunkeinrichtung gemäß Artikel 36 Einigungsvertrag mbH“ (NFL) brauchte ein knappes Jahr, bis ihre Aufgaben erledigt waren. Im Dezember 1992 gab die NFL bekannt, den östlichen Landessendern insgesamt mindestens 140 Millionen Mark aus dem abgewickelten Vermögen des ehemaligen DDR-Rundfunks überweisen zu können (Gugisch 1993: 349).

V.2 Personalpolitik

Im Februar 1991 ließ der Rundfunkbeauftragte eine Fragebogenaktion bei den 10.000 Mitarbeitern des ehemaligen DDR-Staatsrundfunks durchführen, um mögliche Kontakte zum Staatssicherheitsdienst der DDR ermitteln zu können. Rudolf Mühlfenzl erhoffte sich dadurch eine „befreiende und reinigende Wirkung“ (zit. nach Witte 1991: 17).

Die Aktion war bis Mitte März abgeschlossen. 1.677 der 9.450 eingegangenen Bögen wurden als „überprüfungsbedürftig“ bezeichnet. Für 198 Mitarbeiter wurde die Entlassung empfohlen, 600 Mitarbeiter sollten demnach künftig keine leitenden Tätigkeiten mehr übernehmen (Törne 1996: 306). Daneben wurden Massenentlassungen in die Wege geleitet. Das Personalabbaukonzept sah zunächst vor, im letzten Quartal 1991 nur noch 3.500 Mitarbeiter zu beschäftigen. Am 13. Juni wurden diese Zahlen modifiziert; nunmehr war von 5.000 Mitarbeitern die Rede, die gehalten werden sollten.

Dass die DDR-Journalisten nicht zur Speerspitze der Opposition zählten, sondern im allgemeinen „parteifromm“ waren (Bentzien 1993: 318), kann kaum bestritten werden. Dennoch: Ein Großteil der Beschäftigten war zum Zeitpunkt der Fragebogenaktion bereits entlassen – ursprünglich hatte der DDR-Rundfunk 14.000 Beschäftigte. Allein im Funkhaus Berlin (Nalepastraße) waren von Januar 1990 bis März 1991 rund 1.400 von insgesamt 3.300 Mitarbeitern entlassen worden. Bewusst haben man dabei „plötzliche Kündigungsschübe“ vermieden, berichtet der damalige Intendant des Funkhauses, Jörg Hildebrandt. Dennoch habe es „zahlreiche Härten und Inkonsequenzen“ gegeben (Hildebrandt 1991: 159). Sämtliche Positionen in Intendanz und in den Chefredaktionen sowie in den so genannten programmwirksamen Bereichen waren bis September 1990 neu besetzt worden – meist mit bewährten, unbelasteten Mitarbeitern des Hauses.

Diese Maßnahmen schienen dem Rundfunkbeauftragten jedoch nicht weitreichend genug. Die geplanten weiteren Entlassungen wurden im Sommer 1991 äußerst brachial durchgesetzt, so dass „eine trübe Atmosphäre des wechselseitigen Misstrauens“ entstand; der „Impetus des Neubeginns“ wurde „von zunehmenden Existenzsorgen überlagert“ (Faul 1991: 127). Ganz abgesehen von der Tatsache, dass mit den Entlassungen „leichtfertig die sinnlose Zertrümmerung gewachsener Programmstrukturen betrieben“ wurde (Hildebrandt 1991: 164).

Für einen Teil der Beschäftigten des ehemaligen DDR-Rundfunks bot der Rundfunkbeauftragte Umschulungs- und Weiterbildungskurse an, die von der Bundesanstalt für Arbeit finanziert wurden. Das so genannte „U-W-A“-Projekt („Umschulung, Weiterbildung, Arbeitsvermittlung“) stieß in der Öffentlichkeit und bei den Betroffenen auf große Kritik. Bislang konnte weder festgestellt werden, wie viele Personen an den Maßnahmen teilnahmen, noch genaueres über die Qualität und den Erfolg der Kurse ermittelt werden. So drängte sich der Eindruck auf, dass es sich an erster Stelle um „vordergründige, nur auf öffentliche Beruhigung bedachte Maßnahmen“ gehandelt habe, die verdecken sollten, dass „das Personal nunmehr in Bausch und Bogen abgewickelt“ wurde (Hildebrandt 1991: 161 f.).

Obwohl der Personalbedarf der neu zu gründenden öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten nach Schätzungen des Rundfunkbeauftragten rund ein Drittel der ursprünglich 14.000 Mitarbeiter des DDR-Rundfunks betragen würde, lässt sich unmöglich ermitteln, wie viele Beschäftigte nach der Auflösung der Einrichtung tatsächlich eine neue Anstellung fanden (Törne 1996: 307). Den Entlassenen wird Rudolf Mühlfenzl als „eiserner Besen“ (Tonnemacher 1991: 98) in Erinnerung bleiben.

VI. Der Aufbau einer neuen Rundfunkordnung

Die 1991 neu geschaffenen Rundfunk- und Landesmediengesetze, welche die Veranstaltung von öffentlich-rechtlichem bzw. privatem Rundfunk regeln, wurden allesamt in kurzer Zeit entworfen und beschlossen. Als Vorbild dienten vielfach die entsprechenden Gesetze der alten Bundesländer. Daraus resultieren auch die zahlreichen Ähnlichkeiten der neuen mit den „alten“ Gesetzen. Die spezifischen Bedingungen der neuen Bundesländer wurden hingegen „insgesamt zu wenig berücksichtigt“ (Spielhagen 1991, 145).

VI.1 Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in den neuen Ländern

VI.1.a Die Gründung neuer Rundfunkanstalten

Das Modell eines „Ostdeutschen Rundfunks“ als Nachfolger der „Einrichtung“ für alle fünf neuen Bundesänder wurde anfangs zwar diskutiert, jedoch schon bald verworfen. Ebenso das so genannte Drei-Säulen-Modell eines Ost-Berliner Programms neben ARD und ZDF. Die Gegener dieser Modelle beschworen die „von einer Stabilisierung alter SED-Strukturen ausgehenden Gefahren“ und warnten vor der „bloßen Addition alter Strukturen“ (Faul 1991: 128). Der Vorteil einer solchen Konstellation hätte vor allem darin bestanden, dass die neue Rundfunkanstalt die vorhandenen Strukturen in Berlin-Adlershof hätte übernehmen können (Apsel 1996: 319). Nun lief die Diskussion jedoch auf das westdeutsche Modell mit mehreren Landesrundfunkanstalten hinaus.

Thüringen tendierte zunächst zu der Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt mit Hessen. Nach dem hessischen Wahlsieg für Rot-grün im Dezember 1990 wurde dieses Modell jedoch schnell ad acta gelegt. Bereits Anfang 1991 einigten sich die Ministerpräsidenten Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens auf eine eigene gemeinsame Landesrundfunkanstalt. Dabei wurde auch die Bundesregierung in Person des Bundeskanzlers in strukturelle Entscheidungen mit einbezogen (Apsel 1996: 320). Bereits diese ersten Schritte zur Gründung eines mitteldeutschen Rundfunks zeigten den „deutlichen Parteieneinfluss auf die Rundfunkneuordnung“ (Apsel 1996: 321).

Am 30. Mai 1991 unterzeichneten die Ministerpräsidenten Biedenkopf, Duchác und Gies in Erfurt den „Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)“. Der Übereinkunft nach sollte die neue Anstalt schnellstmöglich die Mitgliedschaft in der ARD anstreben. Der Staatsvertrag stimmte strukturell mit den schon bestehenden westlichen Staatsverträgen überein bzw. war zu diesen kompatibel. Besonders herausgestellt wurde der föderale und dezentrale Charakter der neuen Rundfunkanstalt (Rossen 1992: 20). So verfügt der MDR in jedem der drei vertragsschließenden Länder über ein Landesfunkhaus (in Dresden, Magdeburg und Erfurt).

Nach den Regelungen des MDR-Staatsvertrags zur Programmstruktur sollte der MDR im Hörfunkbereich drei UKW-Programme veranstalten, eines davon unterteilt in drei unterschiedliche und eigenständige Landesprogramme. Zusätzlich bestand die Option eines über Mittelwelle verbreiteten Programms. Daneben sollte sich der MDR am Gemeinschaftsprogramm der ARD beteiligen. Am 7. Juli 1991 wurde der erste Intendant des MDR gewählt, am 2. November 1991 konstituierte sich der Rundfunkrat.

In Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern herrschten zunächst Überlegungen vor, eine Drei-Länder-Anstalt mit dem Namen „Nordostdeutsche Rundfunkanstalt“ (NORA) zu gründen, welche die Rechtsnachfolge des SFB antreten sollte. Eine eigens eingesetzte Sachverständigengruppe „Medienordnung“ hatte diesen Vorschlag erbracht. In der Tat wäre in Berlin und Brandenburg wohl „nur eine gemeinsame öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt zu [einer] angemessenen Programmgestaltung ohne einen Finanzausgleich in der Lage“ gewesen (Anders/Herden 1991: 110). Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg waren von diesem Modell jedoch von Anfang an nicht richtig überzeugt. Spätestens nachdem Ende Juni 1991 bekannt wurde, dass der Ministerpräsident Mecklenburg-Vorpommerns den bereits vorliegenden Entwurf für einen Staatsvertrag zur Gründung der Mehrländeranstalt NORA nicht unterzeichenen wollte, schwenkte Brandenburg endgültig um. Wieder einmal hatten die parteipolitischen Differenzen den Ausschlag gegeben.

Bereits Ende Mai 1991 war von der brandenburgischen Landesregierung ein „Gründungsbeauftragter für den Rundfunk in Brandenburg“ berufen worden, Anfang Juni war der Entwurf eines „Vorschaltgesetzes zur Neuordnung des Rundfunks in Brandenburg“ in den Potsdamer Landtag eingebracht worden. Das an den engen Finanzierungsgrenzen orientierte Leitbild war die „schlanke Anstalt“. Innerhalb der ARD wurde wegen der absehbaren Abhänigkeit vom ARD-Finanzausgleich dennoch zunächst Front gegen eine eigenständige Brandenburger Rundfunkanstalt gemacht. Der Zugewinn an Kommunikation und föderaler Vielfalt war den Diskutanten offenbar wenig wert (Sell 1991: 205). Dennoch trat am 20. November 1991 das Gesetz über den „Ostdeutschen Rundfunk Brandenburg“ (ORB-G) in Kraft. Das Gesetz lehnte sich in Aufbau und Norminhalten stark an das WDR-Gesetz vom 11. Januar 1988 an (Rossen 1992: 39). Der ORB war bereit, zum 1. Januar 1992 die Rundfunkversorgung der Bevölkerung Brandenburgs zu übernehmen.

Der Sender Freies Berlin (SFB) versorgte ab 1992 auch den Ostteil der Stadt mit Programmen. Dies war ohne Änderung des Rundfunkgesetzes möglich, da das Berliner Landesrecht bereits zum 3. Oktober 1990 gesetzlich vereinheitlicht worden war (Bericht der Bundesregierung über die Lage der Medien 1994: 149). Um das zukünftige finanzielle Überleben des SFB wie auch des ORB zu sichern und angesichts der engen kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verflechtungen schlossen die Länder Berlin und Brandenburg am 29. Februar 1992 einen Staatsvertrag über die Zusammenarbeit im Bereich des Rundfunks, um zu einer gemeinsamen Rundfunkordnung zu kommen (Bericht der Bundesregierung über die Lage der Medien 1994: 149). Der Vertrag sieht eine enge Zusammenarbeit der beiden Landesrundfunkanstalten vor; die verfügbaren Ressourcen sollen möglichst wirtschaftlich genutzt werden. Die beiden Anstalten sind zu diesem Zweck berechtigt und verpflichtet, gemeinsam gestaltete Programme im Hörfunk und Fernsehen zu veranstalten.

Mecklenburg-Vorpommern trat nach langwierigen Auseinandersetzungen zwischen dem Ministerpräsidenten, dem Kabinett und den Landtagsfraktionen Mitte September 1991 dem NDR-Staatsvertrag bei. Dieser wurde seinerzeit von den beteiligten Ländern Hamburg, Niedersachesen und Schleswig-Holstein novelliert. Aufgrund des Zeitdrucks wurde der NDR zunächst in einem Übergangsgesetz mit der Rundfunkversorgung Mecklenburg-Vorpommerns ab dem 1. Januar 1992 verpflichtet, Mitte Dezember konnte dann die Neufassung des NDR-Staatsvertrages von den Ministerpräsidenten unterzeichnet werden (Rossen 1992: 54 f.).

Vielfältige Ambitionen richteten sich auf die länderübergreifend veranstalteten Rundfunkprogramme Deutsche Welle, Deutschlandfunk, RIAS und DS Kultur. Vor allem das ZDF sah hier „eine Chance, sich für seinen ländergemeinschaftlichen Programmauftrag ein ‚Hörfunkstandbein‘ zuzulegen“ (Faul 1991: 129). Die ARD steuerte dagegen. Sie favorisierte zeitweise eine „Berliner Lösung“, die den SFB und den RIAS, den (Ost-) Berliner Rundfunk und die neuen brandenburgischen Regionalsender eingeschlossen hätte. Auf diese Weise wäre der RIAS der ARD einverleibt worden. (Faul 1991: 131).

Nachdem alle Kompromißversuche zunächst gescheitert waren, fassten die Ministerpräsidenten der Länder den allgemeinen Beschluss, einen nationalen Hörfunk mit dem Grundstock DLF und RIAS nunmehr als Gemeinschaftsveranstaltung der Länder fortzuführen (Faul 1991: 130). Am 17. Juni 1993 unterzeichneten die Ministerpräsidenten den Staatsvertrag über die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio“, in welcher sowohl der bisherige Deutschlandfunk, der RIAS als auch DS Kultur aufgehen sollten.

Die Gründung der neuen Landesrundfunkanstalten hatte gezeigt, das sich bei allen Parteien, die in den Ländern in Regierungsverantwortung standen, stets die „partei- und standortpolitische Elemente der Medienpolitik […] vermischten (Faul 1991: 131).

VI.1.b Personelle Besetzung

Bereits eine Woche nach Inkrafttreten des MDR-Staatsvertrags wurde der Hörfunkdirektor des Bayerischen Rundfunks (BR), Udo Reiter, durch einstimmigen Beschluss des Rundfunkbeirates zum Gründungsintendanten des MDR gewählt. Reiter galt als CSU-nah und pflegte intensive Kontakte zu Rudolf Mühlfenzl. Im August 1991 legte Udo Reiter eine Personalliste zur Besetzung der so genannten Schlüsselpositionen des MDR vor, die vorsah, sämtliche Direktorenposten mit Westdeutschen zu besetzen. Danach sollten lediglich bei den Stellvertretern ostdeutsche Bewerber berücksichtigt werden. Zuvor war bereits von einigen Landespolitikern der CDU der Wunsch in die Diskussion eingebracht worden, Journalisten aus den alten Bundesländern einzustellen (Apsel 1996: 321).

Die Vertreter von SPD und FDP im Rundfunkbeirat des MDR kritisierten die vorgelegte Personalliste, konnten aber kaum Änderungen durchsetzen (Apsel 1996: 322 f.). Die endgültige und in dieser Form beschlossene Liste sah bis auf Peter Kocks als Technischen Direktor ausschließlich Personen aus den alten Bundesländern als Direktoren vor. Der Beirat ließ jedoch verlautbaren, die westliche Dominanz auf der Leitungsebene mit einer so genannten Tandem-Lösung abschwächen zu wollen. Danach sollte jedem Direktor ein Stellvertreter aus dem Osten zur Seite gestellt werden. In der Praxis war jedoch auch auf der Stellvertreterebene die westliche Dominanz vorherrschend (Apsel 1996: 324). Zieht man noch die überwiegend konservative Weltanschauung des neuen Personals hinzu, lässt sich „die Vermutung, dass sich die Politiker im Medienbereich rechtzeitig ihre Einflussphären sichern wollten,“ kaum noch von der Hand weisen (Spielhagen 1991: 144).

Erst auf der unteren Hierarchieebene war eine Gleichstellung der ostdeutschen Journalisten und sonstigen Mitarbeiter festzustellen. Insgesamt wurden rund 10% der 1.700 festangestellten Mitarbeiter des MDR mit Westdeutschen besetzt. Durch die Besetzung der entscheidenden Planstellen mit Westdeutschen war der Einfluss dieser Minderheit jedoch erheblich größer als derjenige der mehrheitlich ostdeutschen Mitarbeiter (Apsel 1996: 324 f.). Beim MDR saßen die Ostdeutschen also, „wenn es hochkommt, in der zweiten Reihe,“ wie der ehemalige Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), Hermann Meyn, anmerkt. So habe man sich „die neue Freiheit“ wohl kaum vorgestellt, „als man sie verkündet bekam“ (Meyn, 1991a: 190).

Obgleich beim ORB eine ausgeglichenere Enstellungspolitik betrieben wurde, waren die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten der neuen Länder „fest im Griff der etablierten Parteien.“ Die Ostdeutschen wurden wieder „sprachlos“ gemacht und „der Möglichkeit beraubt, ihre Probleme zu artikulieren“ (Hoff 1993: 315).

VI.2 Privater Rundfunk in den neuen Ländern

Der private Rundfunk konstituierte sich in den neuen Ländern fast zeitgleich mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Zum ersten und vielleicht einzigen mal starteten öffentlich-rechtliche und private Rundfunkveranstalter also unter ähnlichen Voraussetzungen und in umfassender Konkurrenz. Verfassungsrechtlich „gab es keine andere Wahl,“ als neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zugleich auch den privaten zuzulassen (Meyn 1991a: 190). Schon kurz nach der Wende hatte das Prinzip eines „dualen“, aus öffentlich-rechtlicher und privater Veranstaltung gemischten Rundfunks in der DDR bis in die Reihen der PDS hinein wenig Widerspruch erfahren (Faul 1991: 132). Dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung von privatem Rundfunk erst im Laufe des Jahres 1991 geschaffen werden konnten, ist mit der späten Länderbildung zu erklären.

In vier der fünf neu geschaffenen Bundesländer wurde der private Rundfunk in kürzester Zeit gesetzlich geordnet. Bereits im Februar 1991 bestanden Entwürfe für Landesmediengesetze in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern, bis Juli 1991 traten in diesen Ländern wie auch in Sachsen die entsprechenden Gesetze in Kraft (Schuler-Harms 1992: 59). In Berlin und Brandenburg wurde die Veranstaltung privaten Rundfunks durch den am 29. Februar 1992 geschlossenen „Staatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks“ geregelt. Die Einführung von privatem Rundfunk in den neuen Ländern geriet kaum in die öffentliche Diskussion und wurde zu keiner Zeit in Zweifel gezogen (Schuler-Harms 1992: 59).

Die neuen Gesetze vollziehen durchgängig die Trennung von Rundfunkveranstaltung und Rundfunkaufsicht und regeln die Lizenzierung und weitere Beaufsichtigung privater Veranstalter wie in den alten Bundesländern durch Anstalten des öffentlichen Rechts, so genannte Landesmedienanstalten (Schuler-Harms 1992: 60). Auf lokalen oder regionalen Rundfunk wurde nahezu vollständig verzichtet. Die Vorschriften zu Werbung und Sponsoring sind weitgehend den entsprechenden Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags von 1987 bzw. 1991 angeglichen. Die Rundfunkaufsicht liegt in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bei pluralistisch zusammengesetzten Gremien. In Mecklenburg-Vorpommern liegt die Verantwortung bei einem 11-köpfigen Landesrundfunkausschuss, in Berlin-Brandenburg bei einem siebenköpfigen Sachverständigenrat.

Insgesamt sind die Mediengesetze der neuen Bundesländer eher schmal und von Pragmatismus geprägt. Die Möglichkeiten einer parteipolitischen Instrumentalisierung der Gremien wurden keineswegs wirkungsvoll ausgeschlossen; die Artikulationschancen für spezifische gesellschaftliche bzw. oppositionelle Gruppen sind im Gegenzug eher gering gehalten. Insgesamt sind die Gesetze auf die Zulassung westlicher Medienunternehmen hin orientiert (Schuler-Harms 1992: 71).

VII. Die ostdeutsche Rundfunklandschaft seit Anfang 1992

VII.1 Programme

Der MDR startete zum 1. Januar 1992 mit fünf Hörfunkprogrammen und seinem Dritten Fernsehprogramm MDR-Fernsehen. Der ORB startete mit drei Hörfunkprogrammen und dem Fernsehen Brandenburg. Der SFB sendete nach seinem Ausstieg aus der Nordkette N3 sein eigenens Drittes Fernsehprogramm unter dem Titel B1.

Die finanzstärkere Dreiländeranstalt MDR hatte sich von Anfang an auf die Zuhör- und Zuschaugewohnheiten der Menschen in Ostdeutschland gestützt und sich mit ihrem Fernsehprogramm am Programmraster des DFF und in einzelnen Sendungen an den bisherigen Seherfahrungen und Gebrauchsweisen der Zuschauer angelehnt (Hoff 1993: 311), während der ärmere ORB zunächst für rund hundert Tage nach seinem „märkischen Profil“ suchte. Zeitweise wurde dort gar das Kulturprogramm von 1plus aufgeschaltet. Der ORB erlitt damit bei den Zuschauern seine Einzugsgebietes Schiffbruch, bis er sich mit dem 1. Mai 1992 zur Programmreform entschloss und sich nunmehr seinerseits auf die Programmstrukturen der ehemaligen Adlershofer „Einrichtung“ zurückbesann.

Von den privaten Anbietern war der zum 1. Januar 1992 privatisierte Berliner Rundfunk das erste landesweit in Brandenburg empfangbare Programm. Am 1. Juni 1992 erhielt auch der Nachfolger von RIAS 2, r.s.2, in Brandenburg eine Sendelizenz, am 31. Dezember 1993 kam BB-Radio hinzu. In Sachsen machte am 1. Juli 1992 Radio PSR den Anfang, am 19. April 1993 kam Antenne Sachsen hinzu. In Sachsen-Anhalt startete am 8. September 1992 Radio SAW und am 1. Dezember Radio Brocken. In Thüringen nahm Antenne Thüringen am 1. Februar 1993 den Sendebetrieb auf, in Mecklenburg-Vorpommern ging Antenne Mecklenburg-Vorpommern am 31. Mai 1993 auf Sendung (Bericht der Bundesregierung über die Lage der Medien 1994: 162).

Die Privaten konnten sich schnell große Marktanteile erobern, entwickelten aber kaum innovative Sendekonzepte. Vorherrschend in den Programmen war und ist ein Einheitsbrei aus leicht verdaulicher Popmusik, Unterhaltung und Service – so genannter Dudelfunk, der zu diesem Zeitpunkt auch in Westdeutschland schon hinlänglich verbreitet war. Michael Schiwack, Chefredakteur von MDR Sputnik (ehemals: DT 64), klagte, überall seien „neue Privatsender mit starkem regionalem Anspruch,“, weit und breit sehe er aber „keinerlei Neuentwicklungen von irgendwelchen Formaten.“ Es seien „Übernahmen von bestehenden Formaten“ gewesen, „zum Teil dieselben Ketten, die im Westen die Radios betreiben, die dann im Osten komplett die gleichen Formate fahren.“ Bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten sei es ähnlich (zit. in: Friedrich-Ebert-Stiftung 1994: 68).

Die Region Berlin-Brandenburg entwickelte sich Anfang der 90-er Jahre zum wohl härtesten Radiomarkt in Deutschland. 1994 konnten dort 23 Hörfunkprogramme terrestrisch empfangen werden. Verhältnisse, „die mit Vielfalt wirklich nichts mehr zu tun haben,“ wie Christof Singelnstein, Chefredakteur des ORB, konstatierte. Hier gehe es „nur noch um Vielzahl“ (zit. in: Friedrich-Ebert-Stiftung 1994: 68). Die harte Konkurrenz wirkte sich in der Tat auch auf die öffentlich-rechtlichen Programme aus. Das Programm von MDR Sputnik, ehemals DT 64, gibt hier das anschaulichste Beispiel ab: Seinerzeit durch ein innovatives und intelligentes Programm bekannt geworden, wurde der Sender im Laufe der Jahre zur jugendlichen Dudelwelle degradiert, die heute sogar auf die Sendung von Nachrichten (!) verzichtet. Dass die Anpassung an die Privaten den Öffentlich-Rechtlichen hingegen nicht einmal in puncto Einschaltquoten hilfreich sein muss, bewies das Scheitern der Servicewelle MDR life Ende 1999, die zuletzt „privater“ als die Privaten war und die (vielleicht gerade deshalb?) niemand mehr hören wollte.

Der länderübergreifende öffentlich-rechtliche Rundfunk wird seit dem 1. Januar 1994 unter dem Namen „Deutschlandradio“ gemeinsam von ARD und ZDF betrieben (Bericht der Bundesregierung über die Lage der Medien 1994: 150). Die beiden Programme haben ihren Sitz in Köln (in der Nachfolge des Deutschlandfunks) und in Berlin (in der Nachfolge von DS Kultur). Das Kölner Programm ist eher informationsorientiert, das Berliner Programm setzt seinen Schwerpunkt auf die Kultur.

VII.2 Zuschauer- / Hörerresonanz

Die Rundfunkprogramme, die sich ab 1992 in den neuen Ländern etablieren mussten, hatten zunächst einen schweren Stand. Nach einer infas-Umfrage stellten sich Anfang 1992 45% der Befragten hinter die Aussage, „mein Landessender hat mir bisher kaum gute Angebote gemacht“ (vgl. Schulzendorf 1992: 346). Vor allem das ORB-Fernsehen hatte es schwer. Viele Zuschauer maßen das „Dritte“ in Brandenburg am Vollprogramm des DFF; dabei musste es fast zwangsläufig den kürzeren ziehen.

Die Ost-Studie der ARD/ZDF-Medienkommission aus dem Jahre 1994 zeigte mit aller Deutlichkeit, dass die Ostdeutschen im Gegensatz zu den Westdeutschen nicht die öffentlich-rechtlichen, sondern die privaten Fernsehsender präferierten. Auf die Frage nach dem Lieblingssender lag RTL in Ostdeutschland mit 55% klar vor dem ZDF (42%), SAT.1 (41%) und der ARD (40%). In Westdeutschland konnte sich dagegen das ZDF mit 49% noch vor RTL (47%) und der ARD (46%) behaupten (vgl. Spielhagen 1995: 382 f.). Insgesamt muss konstatiert werden, „dass sich die Einwohner des Beitrittsgebietes in den Fernsehprogrammen ihres ‚einig Vaterlandes‘ nicht wiederfinden,“ zumindest nicht in der ersten Jahren nach der Wende. Die Neuordnung der ostdeutschen Medienlandschaft war „an den Interessen der Bevölkerung der ‚neuen Bundesländer‘ vorbei vollzogen“ worden (Hoff 1993: 312).

Die wenigen Unterhaltungssendungen des DDR-Fernsehens, die in die BRD-Programme übernommen wurden, „trafen hier auf ein gänzlich anderes kommunikatives Umfeld, in dem sie nicht bestehen konnten“ (Hoff 1993: 312) – so wendeten sich die Ostdeutschen lieber den „Privaten“ zu. Von denen erwarten sie schließlich nichts anderes als anspruchslose Zerstreuung.

Die Präferenz der Ostdeutschen für die regionalen Dritten Programme der ARD stieg jedoch schon nach den ersten Monaten ihres Bestehens auffällig in die Höhe – zumindest der MDR war schon bald beliebter als die jeweiligen Dritten Programme der westdeutschen Rundfunkanstalten. 1995 bezeichneten 29% der Befragten in Ostdeutschland das entsprechende Dritte ARD-Programm als ihren Lieblingssender, wogegen die Westdeutschen „ihre“ Dritten nur zu 17% den anderen Sendern vorzogen (Spielhagen 1995: 382). Die beiden ostdeutschen Fernsehprogramme von MDR und ORB zeichneten sich in den Augen der Befragten, die diese Sender empfangen konnten, durch „ihre Nähe zu den Problemen vor Ort“ aus (86%). Die Programme seien „von Ostdeutschen für Ostdeutsche“ gemacht (80%). Den Antworten der Befragten zufolge ist für beide Sender offensichtlich eine gewisse Kontinuität zum Programm des DFF prägend. Dass der MDR bzw. der ORB die positiven Seiten des DFF fortführe, meinten 76 bzw. 75% der Befragten (Spielhagen 1995: 389).

Der Studie zufolge haben die Ostdeutschen in erster Linie ein ausgeprägtes und sehr komplexes Interesse an Programmbezügen zum Alltag, das ihnen wichtiger ist als die große Politik (Spielhagen 1995: 390). Dementsprechend wichtig wird die Ratgeber- und Orientierungsfunktion der Sender eingeschätzt. Die Dritten Programme schienen diesen Anspruch zu erfüllen: So behaupteten 77% der Befragten, der ORB tue „viel, dass ich mich nach der Wende besser zurechtfinde“ (Spielhagen 1995: 389). Obwohl 40% der Befragten meinten, der „Einfluss von Programmmachern aus dem Westen“ sei beim MDR bzw. ORB „zu groß“, bleibt festzuhalten, dass die Ostdeutschen ihren Regionalsendern insgesamt einen Sonderstatus im Senderspektrum zuweisen. ORB und MDR sind für viele Ostdeutsche „die alleinigen Vertreter ostdeutscher Interessen und Sichtweisen unter den deutschen Fernsehprogrammen“ und nehmen damit eine Rolle als „wichtige ‚Identitätsanker‘ für die ostdeutschen Fernsehzuschauer“ ein (Spielhagen 1995: 389).

Diese „Identität“ vermitteln ORB und MDR auch durch die zahlreichen Wiederholungen etwa von Fernsehspielen oder Unterhaltungssendungen aus dem DDR-Programm. Es darf jedoch angenommen werden, dass sich deren Beliebtheit bei den Zuschauern vielfach auch schlicht auf Nostalgie gründet (Hoff 1993: 312). Die Intendanten Dieter Stolte (ZDF) und Hansjürgen Rosenbauer (ORB) sprechen angesichts der in Ost- und Westdeutschland unterschiedlichen Nutzung bzw. Erwartungshaltung an die Fernsehprogramme von einer „doppelten Öffentlichkeit“ (Stolte/Rosenbauer 1995: 359). Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sei es, diese Teilung zu überwinden, um „Öffentlichkeit in ihrer Gesamtheit herzustellen“ (Stolte/Rosenbauer 1995: 359).

Insgesamt werden Hörfunk und Fernsehen in den neuen Ländern in höherem Maße als in Westdeutschland genutzt. Bereits die Studie „Jugend und Medien 1992″ wies für alle Generationen in den neuen Bundesländer deutlich höhere Zeiten bei der Fernseh- und Hörfunknutzung auf als im Westen (Stiehler/Karig 1993: 128). Der Media-Analyse ’99 zufolge steigt die Radionutzung gegenwärtig erneut: Von montags bis freitags hören 88,1 Prozent der Ostdeutschen täglich Radio, durchschnittlich 231 Minuten lang. Der Anteil der Westdeutschen liegt mit 83,3 Prozent und 217 Minuten etwas darunter.

Wie 1998 dominieren in den neuen Ländern die Privatsender mit 2,17 Millionen Hörern vor den Öffentlich-Rechtlichen (1,39 Millionen), während das Bild in Westdeutschland genau umgekehrt ist: Hier liegen die Werbung sendenden ARD-Programme mit 6,68 Millionen Hörern weiterhin klar vor den Privaten (5,86 Millionen). Immerhin hat sich der Mitteldeutsche Rundfunk mit seinem Programm MDR 1 auf Platz zwei der meist gehörten Sender in der Bundesrepublik geschoben: Er gewann im Vergleich zum Vorjahr 190.000 Hörer hinzu und liegt nun bei 910.000 Hörern pro Stunde.

VIII. Fazit

Dass mit dem Staat auch der Rundfunk der DDR von der historischen Bühne abzutreten hatte, war folgerichtig. Dennoch: Die in Ostdeutschland verbreiteten Programme hatten sich im Winter 1989/90 in überraschend kurzer Zeit von innen heraus verändert. Aus dem langweiligen, unglaubwürdig gewordenen Staatsfunk waren engagiert gestaltete und von den Rezipienten – soweit dies anhand der insgesamt dünnen Datenbasis erkennbar ist – alles in allem gut angenommene Programme geworden. Diese besondere Entwicklungslinie im Entstehungsprozess des ostdeutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurde Ende 1991 endgültig abgebrochen. Leichtfertig wurde ein gerade erst aufgebautes Stück neuer Identität als unbeachtlich deklariert, ins Abseits gerückt und schließlich zerstört.

Durchgesetzt wurde die Abwicklung der ostdeutschen Rundfunkanstalten von dem im rechtskonservativen Parteiinteresse handelnden Rundfunkbeauftragten Rudolf Mühlfenzl, der sich einen zweifelhaften Ruf als „Helmut Kohls Generalgouverneur für das ostdeutsche Rundfunkwesen“ erwarb (Köhler 1991: 177). In der Tat waren es vor allem christdemokratische Politiker, die ihre Pläne mit aller Macht durchdrückten – zum einen, um den Wünschen der privaten Rundfunkbetreiber nachzukommen, aber auch, um ihnen genehmes Personal an den wichtigsten Stellen der neuen öffentlich-rechtlichen Anstalten zu positionieren. Beispielhaft ist in diesem Zusammenhang der Aufbau des Mitteldeutschen Rundfunks: Hier vollzog sich eine doppelte Politisierung, weil zur konservativ-parteipolitischen auch die Westdominanz in der Führungsriege hinzukam.

Ostdeutsche Ansätze wie eine Fünf-Länder-Anstalt nach ARD-Vorbild wurden von den Verantwortlichen zu keiner Zeit ernsthaft diskutiert, statt dessen wurde den neuen Ländern das Rundfunksystem der Bundesrepublik mit seinen parteiendominierten Sendeanstalten übergestülpt. In Berlin und Brandenburg wurde die Gründung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt versäumt, was sich heute noch rächt. SFB und ORB sind nach wie vor vom Finanzausgleich der ARD abhängig; ein Zusammengehen der beiden Rundfunkanstalten ist langfristig wohl unumgänglich.

Außerhalb der neuen Länder läuft alles weiter wie bisher – die Programme von ARD und ZDF unterscheiden sich in ihren gesamtdeutschen Informationsangeboten auch heute noch kaum von der Zeit vor der deutschen Einheit. Folglich werden die privaten Angebote in den neuen Ländern weit stärker genutzt als die gebührenfinanzierten. Einzig in den Programmen von MDR und ORB artikulieren die Brandenburger, Anhaltiner, Sachsen und Thüringer ihre regionale Befindlichkeit und ihre Probleme, doch sie bleiben damit unter sich. In Ostdeutschland haben sich die beiden Dritten Fernsehprogramme aber ohne Frage durchgesetzt – die Einschaltquoten sprechen eine deutliche Sprache.

Bleibt noch der Privatfunk – doch der hat wenig Innovatives zu bieten. Verbreitet wird der immer gleiche „Einheitsbrei“ aus Guter-Laune-Musik mit eingestreuten boulevardesken Wort-Häppchen. Von Medienvielfalt kann also nicht die Rede sein: Treffender ist die Situation mit „Medien-Vielzahl“ zu umschreiben.

Vertane Chancen sind das Charakteristikum der gesamten Transformation des ostdeutschen Rundfunksystems. Vom Enthusiasmus und den unkonventionellen Ideen der Jahreswende 1989/90 ist wenig geblieben. In Westdeutschland war davon eh nie etwas zu spüren – die Rundfunklandschaft der Bundesrepublik hat sich keinen Deut verändert. Zu wenig Eigenes ist entstanden, das über den Dunstkreis der ostdeutschen Länder hinaus Wirkung entfalten könnte. Die Tragik liegt darin, dass solche wünschenswerten innovativen Ansätze vorhanden waren und – mehr von außen als von den Ostdeutschen selbst – leichtfertig zerstört wurden. Diese an den Kolonialismus erinnernde Politik war im Zuge der deutschen Vereinigung nicht nur für den Medienbereich kennzeichnend. Hier schmerzen die Geschehnisse jedoch besonders stark, wenn man bedenkt, welch große Bedeutung pluralistische und unabhängige Medien für einen demokratischen Staat besitzen.

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